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Für Interessenten
Für Mitglieder
Die geschlossene Vereinbarung berechtigt das Mitglied zur Nutzung der vereinbarten Leistungen innerhalb der geregelten Öffnungszeiten. Diese oder von der generellen Regelung abweichende Öffnungszeiten sind durch Aushang oder auf der Homepage bekannt gegeben. An Sonn- und Feiertagen sowie in der Mittagspause findet kein Regelbetrieb statt. Zu diesen Zeiten ist kein Personal anwesend. Das Mitglied kann jedoch das Training mit der Mitgliedskarte zu erweiterten Öffnungszeiten über das AutoCheckin nutzen.
2.Beitragszahlungen
Der Beitrag für Mitglieder wird in Form von Wochenbeiträgen erhoben, die Abbuchung erfolgt für jeweils zwei Kalenderwochen und ist im Voraus fällig.
Das Lastschriftverfahren ist obligatorisch. Lastschriftrückläufer werden ohne Mitteilung an das Mitglied mit der nächsten Abbuchung – inklusive der Rücklastschriftengebühren – erneut erhoben. Kommt auch diese Lastschrift zurück, erfolgt eine Zahlungsaufforderung an das betreffende Mitglied, bei der auch der zusätzlich entstandene Verwaltungsaufwand in Höhe einer Pauschale von 15 € berechnet wird.
Gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens zwei Beitragsgebühren länger als 14 Tage in Verzug, so werden die gesamten zukünftigen Beiträge der Restlaufzeit sofort zur Zahlung fällig.
Der vergünstigte Ausbildungs-/Schülertarif wird gegen Vorlage einer entsprechenden Ausbildungsbescheinigung/Schülerausweises für die Dauer der Erstlaufzeit gewährt und maximal bis zur Vollendung des 28. Lebensjahrs.
3.Kündigung
(1) Die Laufzeit der Mitgliedschaft bestimmt sich durch das in der Mitgliedschaftsvereinbarung ausgewiesene Startdatum sowie der dort genannten Laufzeit und Kündigungsfrist. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um den genannten Zeitraum, wenn sie nicht unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt gekündigt wird.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang, nicht die Absendung der Kündigungserklärung entscheidend.
(2) Wird für ein Mitglied durch Umzug, die Entfernung zum Studio unzumutbar, kann die Vereinbarung durch das Mitglied mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Unzumutbar ist eine Entfernung von mehr als 25 km zu dem oben bezeichneten Studio. Befindet sich am neuen Wohnort indes im Umkreis von bis zu 25 km ein anderes Studio des Vertragspartners, so ist das Vertragsverhältnis dort fortzusetzen.
4. Zusätzliche Leistungen / Module
Es werden dem Mitglied zusätzliche Leistungen in Form von Modulen angeboten. Diese sind zu- und abwählbar, bei einer Mindestlaufzeit von 4 Wochen. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um den genannten Zeitraum, wenn sie nicht unter Einhaltung der jeweiligen Frist gekündigt wird. Voraussetzung für die Modulbuchung ist eine gültige revitana-Mitgliedschaft.
Bei Kündigung der revitana Basis-Mitgliedschaft endet mit dem Ablauf der Basis-Mitgliedschaft automatisch der Modulvertrag. Eine separate Kündigung muss nicht erfolgen.
5. Ausfallzeiten
Dem Mitglied wird geraten, sich im Falle von gesundheitlichen Einschränkungen an eine Mitarbeiterin zu wenden, um die Nutzungsvereinbarung ggf. auf die Situation anzupassen. Wird seitens des behandelnden Arztes eine Trainingspause von mehr als vier Wochen angeordnet oder empfohlen, so kann unter Vorlage eines ärztlichen Attests für die Mitgliedsvereinbarung eine Ruhezeit vereinbart werden. Die jeweilige Vereinbarungslaufzeit verlängert sich exakt um die jeweilige Ruhezeit. Für den Fall einer Schwangerschaft gilt eine identische Vorgehensweise. Beitragserstattungen aufgrund von rückwirkenden Attesten sind grundsätzlich nicht möglich.
6. Anschriftenänderung
Anschriftenänderungen, bei Bankeinzug auch Kontoänderungen, sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch Nichteinhaltung dieser Vereinbarung entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
7. Ausweisverlust
Im Falle eines Verlustes des Mitgliederausweises ist das Mitglied verpflichtet, dies unverzüglich mitzueilen. Es wird seitens des Studios gegen eine Gebühr von € 10,00 Ersatz ausgestellt.
8. Haftungsausschluss
Das Studio haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle.
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